Baugutachter Castrop-Rauxel

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Matthias Schöning Castrop-Rauxel

Matthias Schöning

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02305 531 01 50
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Qualifikation

  • Maurer- und Betonbaumeister (HWK)
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Operator für Bauthermografie mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Alken Castrop-Rauxel

Michael Alken

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02305 531 01 50
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Qualifikation

  • Bausachverständiger für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Castrop-Rauxel stehen Ihnen:

  • Herr Matthias Schöning
  • Herr Michael Alken
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Matthias Schöning, Herr Michael Alken, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Castrop-Rauxel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Castrop-Rauxel kommen bzw. sich nicht in Castrop-Rauxel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Castrop-Rauxel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Castrop-Rauxel ist eine große kreisangehörige Stadt im Kreis Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Knapp 75.408 Menschen sind dort ansässig. Castrop-Rauxels wurde im 19. und 20. Jahrhundert stark durch den Bergbau beeinflusst. In der Zeit der Industrialisierung entstanden die Zechen Erin, Graf Schwerin, Victor, und Ickern . Die Beendigung der Zeche Erin im Jahr 1983 bedeutete das Ende des Bergbaus in Castrop-Rauxel. An diesen Fortbestand erinnern Industriedenkmale wie der Förderturm der Zeche Erin und ihr Hammerkopfturm.

Wichtige Anlaufstellen
Rathaus und Anlaufstelle für bauliche Zwecke:
Stadtverwaltung
Europapl. 1,
44575 Castrop-Rauxel

Amtsgericht:
Amtsgericht Castrop-Rauxel
Bahnhofstraße 61,
44575 Castrop-Rauxel

Unsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Insbesondere wenn Sie nicht aus Castrop-Rauxel kommen oder sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann/Fachfrau ein großer Vorteil für Sie. Nehmen Sie daher unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ wörtlich!
Gerne betreuten wir Sie auch in den umliegenden Städten und Gemeinden, wie z.B.: Dortmund, Datteln, Waltrop, Brambauer, Mengede, Brechten, Eving, Nette, Huckrade, Bergkamen, Witten, Lünen, Derne etc.

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