Gutachten für Entschädigung - Castrop-Rauxel

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten
Gutachten für Entschädigung - Castrop-Rauxel

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Castrop-Rauxel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Castrop-Rauxel kommen bzw. sich nicht in Castrop-Rauxel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Castrop-Rauxel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Castrop-Rauxel ist eine große kreisangehörige Stadt im Kreis Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Knapp 75.408 Menschen sind dort ansässig. Castrop-Rauxels wurde im 19. und 20. Jahrhundert stark durch den Bergbau beeinflusst. In der Zeit der Industrialisierung entstanden die Zechen Erin, Graf Schwerin, Victor, und Ickern . Die Beendigung der Zeche Erin im Jahr 1983 bedeutete das Ende des Bergbaus in Castrop-Rauxel. An diesen Fortbestand erinnern Industriedenkmale wie der Förderturm der Zeche Erin und ihr Hammerkopfturm.

    Wichtige Anlaufstellen
    Rathaus und Anlaufstelle für bauliche Zwecke:
    Stadtverwaltung
    Europapl. 1,
    44575 Castrop-Rauxel

    Amtsgericht:
    Amtsgericht Castrop-Rauxel
    Bahnhofstraße 61,
    44575 Castrop-Rauxel

    Unsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Insbesondere wenn Sie nicht aus Castrop-Rauxel kommen oder sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann/Fachfrau ein großer Vorteil für Sie. Nehmen Sie daher unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ wörtlich!
    Gerne betreuten wir Sie auch in den umliegenden Städten und Gemeinden, wie z.B.: Dortmund, Datteln, Waltrop, Brambauer, Mengede, Brechten, Eving, Nette, Huckrade, Bergkamen, Witten, Lünen, Derne etc.


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Matthias Schöning Castrop-Rauxel
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Alken Castrop-Rauxel

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